In der Schwangerschaft macht man sich um so einiges Gedanken: Von der richtigen Ernährung bis zur Einrichtung des Kindeszimmer schwirren unendlich viele Sachen im Kopf der zukünftigen Eltern. Die Wahl des Vornamens ist dabei natürlich auch oft ein großes Thema. Um den Nachnamen hingegen machen sich eher die wenigsten Gedanken. Bei einem verheiratetem Paar, dass den gleichen Nachnamen trägt, ist das ja auch wenig verwunderlich. Wenn man allerdings nicht verheiratet ist, sollte man sich auch in Bezug des Nachnamens einige Gedanken machen. Man sollte sich vor der Geburt gründlich überlegen, welchen Nachnamen das Kind annehmen soll und aus welchen Gründen. Was ist überhaupt möglich, was ist erlaubt und welche rechtliche Konsequenzen bringt das Ganze mit sich? Wir helfen euch auch bei dieser Überlegung weiter.
Der Nachname des Kindes bei Eheleuten
Bei Eheleuten, die den gleichen Ehenamen führen ist die Frage ganz einfach: Gemäß § 1616 BGB erhält jedes Kind den Ehenamen.
- Ehefrau: Müller
- Ehemann: Müller geb. Milch
→ Das Kind erhält den Nachnamen Müller
Ganz einfach. Was ist aber, wenn einer der beiden Partner vielleicht einen Doppelnamen führt?
- Ehefrau: Müller-Milch geb. Milch
- Ehemann: Müller
→ Das Kind trägt den Nachnamen Müller
Hier ist Müller der Ehename. Der Ehename ist immer der Nachname, den beide Ehegatten führen. Frau Müller-Milch hat lediglich ihren Geburtsnamen als Begleitnamen an den Nachnamen gehangen. Das ist selbstverständlich gar kein Problem. Hierbei ist es egal, ob sie Müller-Milch oder Milch-Müller heißt. Den Nachnamen kann sich die Ehefrau (oder auch der Ehemann) nach der Heirat aussuchen. Es ist nicht möglich, dass beide einen Doppelnamen führen. Es muss sich ein Ehename ausgesucht werden. Der Kind bekommt dann automatisch den ausgesuchten Ehenamen als Nachnamen.
Der Nachname des Kindes bei unverheirateten Eltern
Bei unverheirateten Eltern bekommt das Kind zunächst den Nachnamen der Mutter, sollten vorab keine vaterschaftlichen (siehe hierzu auch Vaterschaftsanerkennung) oder sorge-rechtlichen Vorkehrungen getroffen worden sein. Der Nachname des Kindes kann aber auch im Nachhinein geändert werden. Die Mutter kann nach der Vaterschaftsanerkennung dem Kind den Nachnamen des Vaters geben. Auch wenn kein geteiltes Sorgerecht vorliegt. Bei Heirat bekommt das Kind ebenfalls den Ehenamen und das Sorgerecht wird automatisch zum geteilten Sorgerecht.
Was sind die rechtlichen Folgen?
Was ist jetzt also der Unterschied dazu, wenn das Kind bei unverheirateten Eltern den Nachnamen der Mutter trägt oder den des Vaters? Rechtliche Auswirkungen hat die Namensgebung eigentlich nur im Härtefall.
Aber hier spielt auch das Sorgerecht eine weitere Rolle. Das greifen wir hier aber nur kurz auf. Wenn ihr mehr über das Sorgerecht erfahren wollt, schaut doch direkt in unserem passenden Ratgeber zum Sorgerecht vorbei.
Stellen wir uns aber einmal den Härtefall vor:
Die Eltern des Kindes trennen sich, nun hat die Frau einen neuen Partner kennengelernt und möchte heiraten – Das Kind soll ebenfalls wie die Mutter den Nachnamen des neuen Ehemannes annehmen. Rechtlich gesehen ist dies auf jeden Fall gem. § 1618 Satz 1 BGB möglich. Das Ganze nennt sich Einbenennung. Ab dem 5. Lebensjahr des Kindes, wird sogar die Zustimmung des Kindes gem. § 1617 c BGB benötigt. Hier zählt also eindeutig auch die Meinung des Kindes. Diese Erklärung muss dann beim Standesamt, bei dem auch die Geburt des Kindes beurkundet worden ist, abgegeben werden. Doch je nach Sorgerechts-Regelung gibt’s Unterschiede:
- Sorgerecht geteilt – Nachname des Vaters
- Hier wird, um den Nachnamen des Kindes in den neuen Ehenamen ändern zu können, die Zustimmung des leiblichen Vaters benötigt.
- Sorgerecht geteilt – Nachname der Mutter
- Auch hier benötigt die Mutter die Zustimmung des leiblichen Vaters. Er trägt schließlich mit ihr zusammen das Sorgerecht und die Eltern des Kindes treffen jede wichtige Entscheidung für das Kind zusammen.
- Alleiniges Sorgerecht bei der Mutter – Nachname des Vaters
- Wie ihr jetzt bereits wisst, kann das Kind sehr wohl auch bei getrenntem Sorgerecht mit Zustimmung der Mutter den Nachnamen des Vaters tragen. Es kann, in diesem Falle, dem Vater schließlich auch in Nachhinein das Sorgerecht entzogen worden sein. Möchte die Mutter jetzt den Nachnamen des Kindes nach der Hochzeit in den neuen Ehenamen ändern, benötigt sie, auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, die Zustimmung des Vaters. Warum ist das so? Richter und Anwälte versuchen es wie folgt zu erläutern: Durch die Änderung des Nachnamens des Kindes könnten gewisse Verbindungen zwischen Vater und Kind kaputt gehen. Er trägt schließlich seinen Nachnamen. Das soll zum Wohl des Kindes verhindert werden.
- Alleiniges Sorgerecht bei der Mutter – Nachname der Mutter
- Hier benötigt die Mutter keine Zustimmung des leiblichen Vaters. Er hat weder das Sorgerecht, noch können Verbindungen zwischen Vater und Kind durch die Änderung des Namens zerstört werden.
Das waren hier lediglich Beispiele, wann welche Zustimmung des anderen Elternteils im Bezug auf die Nachnamensgebung benötigt wird. Natürlich kann es ebenso sein, dass das alleinige Sorgerecht bei dem Vater liegt und er seinen Nachnamen und den Nachnamen des Kindes ändern möchte. Die Zustimmungen laufen in beide Richtungen, so kann der Vater ebenfalls zur Nachnamensänderung die Zustimmung der Mutter einfordern oder vielleicht auch,wie im letzten Fall, gar nicht benötigen.
Fragen und Antworten
Was ist, wenn der leibliche Vater (oder die leibliche Mutter) aber gar nicht auffindbar sind oder ohne Grund die Einwilligung ablehnen?
Leider kommt es doch oftmals vor, dass die leiblichen Eltern gar keinen Kontakt mehr zu den Kindern haben. Vielleicht wurde damals das gemeinsame Sorgerecht beschlossen oder der Nachname des anderen Elternteils gegeben. Die Personen sind aber nicht mehr auffindbar. Oder sie sind zwar auffindbar, haben aber seit der Geburt des Kindes (die vielleicht schon Jahre zurück liegt) keinerlei Kontakt mehr gehabt. Warum sollte das Kind dann den Nachnamen des leiblichen Vaters behalten? Was soll man jetzt tun?
Keine Sorge auch für solch extremen Fälle hat das Gesetzt eine Lösung vorgesehen. Die Zustimmung des anderen Elternteils kann gem. § 1618 Satz 4 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden.
Wie sollen wir uns entscheiden?
Eins ist klar: Die Entscheidung sollte auf jeden Fall gemeinsam getroffen werden und gut durchdacht sein. Gleiches gilt natürlich für das Sorgerecht. Viele Mütter fühlen sich unwohl, einen anderen Nachnamen als das Kind zu führen und wollen daher erst mit der Hochzeit auch den Nachnamen des Kindes ändern. Ebenso fühlen sich viele Väter gerade bei Anmeldungen im Kindergarten oder der Schule sehr unwohl, erst einmal auf Grund des Nachnamens erläutern zu müssen, welches Kind denn nun ihres ist. Das ist alles nicht so einfach. Aber denkt daran, ihr habt schließlich 9 Monate im voraus Zeit, euch darüber Gedanken zu machen und darüber zu sprechen. Ihr solltet auf jeden Fall beide damit glücklich und zufrieden sein.
Gast
24.11.2021, 17:05
Ich würde gerne nach meinem 18. Geburtstag den Nachnamen meines Vaters annehmen wollen. Meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht für mich und ich habe ihren Nachnamen. Geht das nach 18 Jahren noch, dass ich den Namen meines Vaters annehme, obwohl keine Heirat der Mutter stattfindet oder aus sonstigen Gründen ihr Nachname geändert wird?
Gast
05.05.2021, 09:53
Hey, sehr interessanter Artikel! Aber eine Frage bleibt mir noch offen, wie ist das mit Unterhalt wenn die Mutter alleine Sorgerecht hat und einen neuen Partner Heiraten möchte und das Kind von dem exPartner auch den neuen Namen möchte? Kind heißt wie Mutter.
Gast
01.12.2020, 08:21
Nur als Hinweis, es gibt kein geteiltes Sorgerecht mehr. Es gibt nur noch die gemeinsame elterliche Sorge oder die alleinige elterliche Sorge. Bereiche des Sorgerechtes werden nicht mehr aufgeteilt bei einer Sorgeerklärung oder Heirat. Beide haben dieselben Rechte und Pflichten zu gleichen Teilen, beide haben alles.
Kaddarina
24.09.2020, 08:57
Danke für den interessanten Artikel! 😊
Gast
29.06.2017, 09:01
Super erklärt! Wir haben nämlich auch den Fall, dass wir unverheiratet sind.
Kostet die nachträgliche Namensänderung (zum Beispiel durch eine Hochzeit mit dem Kindsvater) dann etwas? Oder geschieht das in dem Fall automatisch?
Gast
30.06.2017, 19:45
Huhu das muss man eigentlich beim Standesamt beantragen, den Ehenamen muss man auch beim Standesamt auswählen. Kostet etwas aber auch "nicht wie Welt" 🙂 Liebe Grüße