„Guten Morgen Frau Müller/Mayer/Schulze…, ich muss unser Kind für den Rest der Woche in der Kita abmelden, es hat eine starke Erkältung.“ Dieses Telefonat führen wohl derzeit unzählige Eltern direkt nach dem Aufstehen. Klar, es wird nass und kalt draußen, also die beste Zeit für Schnupfen, Husten und Co. Kranke Kinder sind sicherlich für alle Eltern ein Horror-Szenario. Nicht nur dass sie uns unheimlich leid tun, wir uns Sorgen machen und auf baldige Genesung hoffen. Gerade auch für die Berufstätigen unter uns, ist das Jonglieren mit den Kind-frei-Tagen eine echte Herausforderung. Die wenigsten Chefs sind hoch erfreut, wenn man sich morgens auf der Arbeit „kindkrank“ meldet. Ich möchte euch etwas zu euren Rechten und Pflichten passend zu dieser Thematik erzählen!
Wann muss ich mit meinem Kind den Arzt aufsuchen?
Die Infekte kommen plötzlich und sind meistens mehrmals im Jahr präsent. Bis zu 10 Infekte pro Jahr seien „normal“, wenn man das so sagen kann. Nun kann man das Kind mit Bronchitis, Fieber, Windpocken, etc. natürlich nicht in die Kita schicken. Wohnen Oma und Opa in der Nähe und übernehmen die Betreuung in der Zeit, könnt ihr von Glück reden. Viele Eltern müssen sich die Betreuung bei einem erkrankten Kind aber aufteilen und sich in der Arbeit „kindkrank“ melden. Für diese Meldung braucht es unbedingt einen Arzt, denn von ihm benötigt ihr natürlich eine Bestätigung, dass euer Fernbleiben einen Grund hat. Diese Bescheinigung braucht ihr ab dem ersten Tag, den ihr mit Kind daheim bleibt.
Natürlich ist die Untersuchung eures Kindes auch wichtig, um schlimme Krankheiten, wie etwa eine Lungenentzündung bei Husten o.Ä. auszuschließen. Auch eine Information zur Ansteckung ist wirklich wichtig. Manche Erkrankungen müssen zudem mit diversen Medikamenten behandelt werden. Deshalb ist ein Arztbesuch eigentlich unabdingbar, sollte euer Kind krank sein.
Generell kann man sagen, dass euer Kind bei Fieber, Durchfall, Erbrechen, ungeklärtem Ausschlag und Erkältungserscheinungen mit körperlicher Niedergeschlagenheit nicht in die Kita gehen sollte. So unangenehm das auch für euch ist, wenn ihr wegen eures kranken Kindes zu Hause bleiben müsst, bitte versorgt es nicht einfach morgens mit Schmerzmitteln und gebt es zur Betreuung ab. Kranke Kinder brauchen Ruhe. Eine laufende Nase etwa, haben die Kleinen von O-O (Oktober bis Ostern). Sind sie körperlich fit, herrscht kein Grund zur Sorge. Ist das Sekret allerdings grünlich, der Rachen verschleimt, hat euer Kind starken Husten, Schlappheit, erhöhte Temperatur etc., solltet ihr unbedingt zu Hause bleiben.
Denkt an euer und an alle anderen Kinder!
Muss ich mein Kind für den Kindergarten „gesund schreiben“ lassen?
Ist euer Kind wieder gesund und ihr würdet es mit ruhigem Gewissen in die Kita geben, so verlangen manche Betreuungseinrichtungen eine gesund-Schreibung vom Arzt. Bei manchen Ärzten und auch Eltern wird diese Gesundschreibung als Humbug und zusätzliche Last angesehen. Die Kitas stehen aber unter dem Druck aller anderen Eltern und wollen sicher gehen, dass die Ansteckungsgefahr vorbei ist (auch wenn sie vor Ausbruch der Krankheit viel höher gewesen sein könnte). In der Regel findet ihr in eurem Betreuungsvertrag weitere Informationen dazu.
Achtung: Manche Kinderärzte erheben eine Gebühr in Höhe von 5-10€ für diesen erneuten Zettel vom Arzt, da Gesundschreibungen keine Kassenleistung sind!
Werde ich weiter bezahlt, wenn ich mir Kindkrank-Tage nehme?
Bei der Lohnfortzahlung bzw. Zahlung von Kinderkrankengeld kann es zu verschiedenen Sonderregelungen kommen. Die Art der Versicherung (Privat / Gesetzlich), die Schwere der Krankheit des Kindes und andere Ausnahmefälle, können zu unterschiedlichen Ergebnissen beitragen. Die Höhe der Zahlung und die Dauer, die ihr daheim beim Kind bleiben dürft, lässt sich also pauschal nicht festlegen.
So wird es also bei der Bezahlung der kindkrank-Zeit ein wenig schwierig. Normalerweise bezahlt euch der Arbeitgeber den Ausfall. Dies ist im BGB geregelt:
§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Wurde der § 616 BGB nicht laut Arbeitsvertrag ausgeklammert, so bekommen die pflegenden Eltern das volle Gehalt vom Arbeitgeber. Allerdings ist der Begriff „vorübergehende Verhinderung“ etwas schwammig gewählt. Manche Arbeitgeber legen die Zeit aber auch im Vertrag fest. So könnten sie Arbeitnehmer nur für 3 Tage bezahlt freistellen, oder für 10 Tage. Es gibt allerdings auch Unternehmen, die die Lohnfortzahlung in ihrem Vertrag komplett ausklammern. So steht dann im Vertrag „nur tatsächlich geleistete Arbeit wird vergütet“ oder dass Paragraph 616 BGB ausgeschlossen wird.
Was dann?
Zahlt euer Arbeitgeber nicht für die Zeit, in der ihr euer krankes Kind pflegt, so kommt das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zum Einsatz:
§ 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.
Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttogehalts, und höchstens 90% vom Nettogehalt. Dieses Gesetz greift beispielsweise, wenn der Arbeitgeber eine Ausschlussklausel im Vertrag vorgesehen hat. Voraussetzung ist, dass Eltern und Kind gesetzlich versichert sind. Die Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld lag im Jahr 2018 bei 103,25€ pro Tag. Das Geld gilt als Lohnersatzleistung und muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
Gibt es gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Kindkrank-Tage?
Jeder Elternteil bekommt laut Gesetz (SGB V) genau zehn Tage pro Jahr bezahlt, um sein krankes Kind daheim zu pflegen. Macht insgesamt 20 Tage. Alleinerziehende bekommen natürlich die 20 Tage komplett auf ihre Rechnung. Beim Zweiten Kind habt ihr als Eltern zusammen oder Alleinerziehende(r) Anspruch auf 40 Tage und ab dem Dritten Kind, sind es insgesamt 50 Tage.
Voraussetzungen zur Nutzung der Kindkrank-Tage
Ihr dürft daheim bei eurem kranken Kind bleiben, wenn…
- euer Kind krank ist und der Arzt euch ein Attest gibt
- euer Kind jünger als 12 Jahre ist
- im selben Haushalt niemand anderes das Kind betreuen könnte
- der Arzt die Pflege und Betreuung des Kindes verordnet
- ihr gesetzlich versichert seid
Übertragung der Kindkrank-Tage auf den anderen Elternteil
Oftmals bleibt die Mama daheim. Studien stellten in den letzten Jahren fest, dass aber auch immer mehr Papas beim Kind bleiben. Sind beide Arbeitgeber einverstanden, könnt ihr die Kindkrank-Tage auch von einem auf den anderen Elternteil übertragen. Einen gesetzlichen Anspruch habt ihr darauf jedoch nicht.
Krankmeldung auf der Arbeit
Wenn euer Kind erkrankt und ihr es zu Hause pflegen möchtet, müsst ihr ein Attest ab dem ersten Tag der Krankheit vorlegen. Diesen „blauen Schein“ müsst ihr also zur Krankenkasse schicken und bei der Arbeit abgeben, damit die Abrechnung geregelt seine Bahnen geht. Wenn euer Arbeitsvertrag den §616 BGB ausschließt, so nehmt bitte frühzeitig Kontakt mit eurer Krankenkasse auf! Sind nämlich beide Elternteile gesetzlich versichert, so springt die Krankenkasse während der unbezahlten Freistellung ein und zahlt „Kinderkrankengeld“.
Kindkrank bei Privat-Versicherten
Ist ein Elternteil und euer Kind privat versichert, wird das ganze Thema etwas schwieriger. Aufgrund der verschiedenen Konstellationen und Möglichkeiten, gibt es bei der Freistellung und Lohnfortzahlung bzw. Zahlung von Kinderkrankengeld diverse Sonderregelungen und Ausnahmefälle (z. B. bei privater Krankenversicherung, Selbständigen und bei schweren Erkrankungen des Kindes oder langfristiger Pflege von todkranken oder behinderten Kindern). Fragt bitte bei eurem Arbeitgeber oder der Krankenkasse nach oder lasst euch anderweitig beraten. Ist das Kind oder beide Eltern privatversichert, gibt es kein Kinderkrankengeld.
Fazit – Sollte ich die Kinderkrank-Tage nutzen?
Ich bin der Meinung, dass es natürlich mein gutes Recht ist, mich als Mama um mein krankes Kind zu kümmern. Bevor ich selber ein Kind hatte, habe ich mir da auch nie Gedanken drüber gemacht. Erst mit der Geburt setzte ich mich so langsam mit dem Thema auseinander. Schließlich hatte ich vor, nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen. Schnell stellte ich fest, in der Theorie ist diese ganze Sache gar nicht so einfach. Aus der Praxis kann ich euch bis heute leider keine eigenen Erfahrungen mitteilen. Außerdem hat mein Kind glücklicherweise ein sehr gutes Immunsystem und ich behalte sie lieber mal einen Tag zu Hause wenn sie ein wenig rumkränkelt, als wenn es dann richtig hart kommt und sie gar starke Medikamente zur Genesung nehmen muss. Auch bin ich der Meinung dass eine Krankheit stets ordentlich auskuriert werden sollte. Ihr kennt das sicher von euch: Schleppt ihr euch halb-gesund wieder zur Arbeit, so lässt die nächste Erkrankung nicht lang auf sich warten. Bei anfälligeren Kindern und 10 Infekten pro Jahr können die kindkrank-Tage mal schnell die 20 Tage überschreiten.
Ich appelliere an jeden Arbeitgeber, zu verstehen, dass Kinder auch mal häufiger krank sein können und die Eltern zu unterstützen, anstatt ihnen weitere Sorgen zu bereiten!
Ist euer Kind wirklich sehr anfällig für Krankheiten, sprecht doch beim Kinderarzt mal die Möglichkeit einer Kur an. Ansonsten hilft nur abwarten, mit 3 Jahren, so sagt man, bringen sie nicht mehr jede kursierende Krankheit mit nach Hause.
Gute Besserung!
Kaddarina
01.06.2020, 08:08
Ohje, das kenne ich nur allzu gut!
Iggiz
08.11.2019, 11:36
Ganz schön kompliziert.