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Elterliche Sorge – Das Sorgerecht

Es gibt so viele gesetzliche Vorschriften. Das Sorgerecht ist sehr umfangreich und eines davon. Es ist natürlich nicht nur wichtig, wenn Eltern im Streit liegen. Man sollte sich einfach von vornherein über die Rechte und Pflichten informieren.

Was ist die elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. § 1626 Abs. 1 BGB. Sie beinhaltet die Personen- und Vermögenssorge, sowie die Vertretung des Kindes. Minderjährige sind alle Kinder unter 18 Jahre. Das ist ja allseits bekannt. Für die Streber unter euch: Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig, Kinder über 7 Jahre bis 18 Jahre sind beschränkt geschäftsfähig.

Kind steht auf Papas Füßen

Personensorge

Was ist denn die Personensorge? Ganz einfach, hier geht es um das Wohlbefinden und die Gesundheit des Kindes. Die Sorge um das Kind als Person.

Vermögenssorge

Eigentlich ist dieser Begriff selbsterklärend. Eltern/Erziehungsberechtigte oder Vormünder verwalten das Vermögen des minderjährigen Kindes.

Vertretung des Kindes

Da minderjährige Kinder geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, müssen sie in vielen Situationen vertreten werden. Bei Kaufverträgen (eine neue Spielekonsole oder ähnliches) oder bei vielen verschiedenen Situationen. Kinder unter 7 Jahre sind wie ihr wisst geschäftsunfähig. Kurz erklärt bedeutet das, sie dürfen nicht mal Geschenke ohne Zustimmung der Eltern annehmen. Wenn euer Kind nun zum 5. Geburtstag Geschenke erhält und sie behalten darf, vertretet ihr sogar schon euer Kind. Einfach Wahnsinn, das kommt viel öfter vor, als ihr euch denkt.

Welche Arten des Sorgerechtes gibt es?

Die verschiedenen Arten des Sorgerechtes sind eigentlich allgemein bekannt:

  • getrenntes Sorgerecht
  • gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht

Eltern eines Kindes, die miteinander verheiratet sind, bekommen automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Schaut für rechtliche Details in den § 1626 BGB. Gemeinsames Sorgerecht erhalten ebenso Eltern eines Kindes, die nach der Geburt heiraten. Hier müssen beide die leiblichen Eltern sein. Der neue Partner einer Mutter erhält nach der Hochzeit keinerlei Sorgerecht für sein Stiefkind.

Glückliche Eltern

Das gemeinsame Sorgerecht entsteht allerdings nicht nur durch eine Heirat. Sie kann auch durch eine sogenannte Sorgeerklärung beider Elternteile beschlossen werden. Hierzu findet ihr etwas im § 1626 a Abs.1 Nr. 1 BGB. Wichtig ist hierbei, dass beide Elternteile diese Erklärung abgeben. Eine gerichtlich beschlossene Sorgerechtserklärung kann allerdings nicht abgeändert werden.

Wie gibt man diese sogenannte Sorgeerklärung ab? Die Sorgeerklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung. Geht also bitte zu einem Notar oder zum Jugendamt. Zum Thema Termin bei einem Notar schaut doch bitte in den Ratgeber für die Vaterschaftsanerkennung. Hierzu findet ihr genaueres.

Getrenntes Sorgerecht

Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen (Ehe, spätere Ehe oder Sorgerechtserklärung) erhält die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.

Was ist mit dem Sorgerecht des Vaters? Eine originäre Alleinsorge des Vaters oder eine Möglichkeit für diesen, das gemeinsame Sorgerecht auf gerichtlichem Weg zu erhalten, gab es bislang nicht. Dem nichtehelichen Kindesvater stand bislang auch kein einklagbarer Anspruch auf Abgabe einer Sorgeerklärung gegenüber der Kindesmutter zu. Möglich war bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung lediglich ein Antrag nach 1688 BGB. Das Bundesverfassungsrecht hat allerdings im Jahr 2010 entschieden, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht verfassungsgemäß waren. Mit diesem Gesetz erhält der nichteheliche Vater gem. § 1626 a Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 BGB die Möglichkeit, durch das Gericht auch gegen den Willen der Kindesmutter das gemeinsame oder gegebenenfalls sogar das alleinige Sorgerecht für sein Kind zu erhalten.

Scheidungskind

Es bleibt trotzdem dabei, dass die Kindesmutter nach der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht jetzt aber endlich durch das Gericht auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Natürlich solange keinerlei Kindeswohlgefährdung vorhanden ist. Er hat sogar die Chance auf das alleinige Sorgerecht, solange es für das Kindeswohl spricht.

Mutter des Kindes minderjährig – und jetzt?

Natürlich kommt es auch ziemlich häufig vor, dass auch minderjährige unverheiratete Frauen ein Kind bekommen. Wer bekommt jetzt das Sorgerecht für den Säugling? Auch hier geht das Sorgerecht an die minderjährige Mutter. Es wird allerdings noch ein Vormund benötigt. Auch wenn die minderjährige Mutter die sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben möchte, muss ihr Vormund zustimmen. Sobald sie volljährig ist, liegt die komplette Sorge alleine bei ihr.

Das Wichtigste beim Sorgerecht

Denkt beim Sorgerecht bitte immer an das Wohl des Kindes. Hier geht es nicht um euren Willen und nicht um euren Stolz, sondern nur um eines: Was ist das Beste für euer Kind. Ihr wollt alles alleine entscheiden können und bestimmen und versteht euch aufgrund einer Uneinigkeit nicht mit dem Vater oder der Mutter des Kindes? Eigentlich ist er oder sie aber ein guter Vater, bzw. Mutter und kümmert sich? Warum solltet ihr das Sorgerecht dann nicht teilen? Kinder haben nicht umsonst zwei Elternteile und es ist gut, dass Eltern sich mit verschiedenen Ansichten auseinander setzten müssen. Es gibt mehr als einen richtigen Weg. Möchtet ihr eurem Kind wirklich tolle Chancen verwähren, um euren Dickkopf durchzusetzen? Lasst euch das Ganze einmal zu Herzen gehen.


Susanne

Hey! Ich heiße Susanne und bin seit 2017 stolze Mama meines kleinen lebhaften Sohnes Sammy. Mit Ratgebern und tollen Tipps werde ich dich durch die Schwangerschaft und die erste Zeit als Mama begleiten.

Kaddarina

16.08.2020, 10:50

Danke! Sehr informativ geschrieben!

Iggiz

06.11.2019, 16:03

Schön rechtlich zusammengefasst.

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