Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat sich mit den Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, dass Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona keine negativen Auswirkungen auf späteres Elterngeld haben werden. Für die Berechnung des Elterngeldes werden die niedrigeren Einkünfte nicht berücksichtigt. Die Anpassungen sollen so schnell wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren gebracht werden.
Die aktuelle Corona-Krise trifft sowohl große als auch kleine Unternehmen hart. Um die Folgen für die Wirtschaft etwas abzuschwächen, hat die Regierung im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit geändert. So sollen Unternehmen hinsichtlich der Personalkosten entlastet werden, wenn der Betrieb reduziert oder ausgesetzt werden muss.
Was bedeutet Kurzarbeit für dich als Arbeitnehmer?
Durch die Kurzarbeit soll dein Arbeitsausfall wenigstens zu einem Teil finanziell aufgefangen werden. Die ausgefallenen Stunden werden dir mit 67% deines Nettoentgelts vergütet, wenn du bereits mindestens ein Kind hast. Solltest du aktuell noch kein Kind haben, erhältst du ca. 60% des Nettoentgelts.
Nach einem bestimmten Zeitraum haben Kurzarbeiter Anspruch auf mehr Ausgleichszahlung.
Zu Beginn: 60 % bzw. 67 % (Eltern)
Ab 4. Monat: 70 % bzw. 77 % (Eltern)
Ab 7. Monat: 80 % bzw. 87 % (Eltern)
Das Kurzarbeitergeld entlastet somit zum einen deinen Arbeitgeber und hilft dabei schwierige wirtschaftliche Situationen zu überstehen sowie Arbeitslätze langfristig zu erhalten. Zum anderen werden deine finanziellen Einbußen reduziert.
Durch die Corona-Krise wird zudem nun ab dem 4. Monat das Kurzarbeitergeld erhöht, um noch mehr zu entlasten. Für viele Eltern kommt das aber leider einfach zu spät.
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf das Elterngeld aus?
Für die Berechnung des Elterngeldes wird das Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen. Es beträgt ca. 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Nicht berücksichtigt werden sogenannte Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch Kurzarbeitergeld.
Und da liegt das Problem. Befindest du dich innerhalb der zwölf Monate vor der Geburt in Kurzarbeit, werden für diese Zeit zur Berechnung des Elterngeldes nur die Arbeitsstunden herangezogen, die auch tatsächlich geleistet wurden.
Beispielberechnung
Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel: Dein Betrieb befindet sich in Kurzarbeit und fährt für zwei Monate auf Null herunter. Diese zwei Monate fließen dann mit 0€ Einkommen in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Dein Elterngeld wird also vielleicht niedriger ausfallen, als bisher erwartet. Der Extremfall wäre, dass du nur die 300€ Mindestsatz erhältst.
Werdende Eltern müssen jetzt also zweimal mit finanziellen Einbußen rechnen. Das erste Mal während der Kurzarbeit und das zweite Mal während des Bezugs von Elterngeld.
Falls es finanziell eng bei euch wird, prüfe doch mal, ob du den Notfall Kinderzuschuss beantragen kannst. Monatlich kann man pro Kind bis zu 185€ bekommen. Weitere Infos hier in unserem Notfall-KiZ Artikel
MiriP
13.05.2020, 10:42
Sehr schön. Man darf nicht doppelt bestraft werden
LouisMum2020
04.05.2020, 12:19
Oh danke
Nonchef
03.05.2020, 23:01
😎😎
Kaddarina
30.04.2020, 08:23
Danke, seht aufschlussreich
Biber
30.04.2020, 07:35
Mal sehen wie es wird und wann der Beschluss tatsächlich durch ist
baerenkurde
24.04.2020, 00:05
Das ist gut zu wissen. Schön, dass das Elterngeld durch die Situation nicht negativ beeinflusst wird.
Gini
18.04.2020, 13:14
Sehr interessant
Nonchef
17.04.2020, 00:04
Danke
Maverike
11.04.2020, 20:11
interessanzt
Kaddarina
08.04.2020, 08:28
Danke
Gast
07.04.2020, 10:23
Übel
Gast
26.03.2020, 22:34
Das stimmt so aber nicht ganz in der aktuellen Situation. Denn das Kurzarbeiter Geld soll bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert und auf die Vormonate zurück gegriffen werden.
Gast
27.03.2020, 10:52
@Anna:
Hallo Anna,
vielleicht ist das ein neuer Beschluss, den es zum Zeitpunkt des Artikels noch nicht gab/nicht bekannt war. Bislang konnte ich auch leider keine Quelle im Internet finden, die deine Aussage bestätigt. Hast du vielleicht einen Link für mich :)?
Liebe Grüße,
Theresa
Gast
27.03.2020, 13:02
@Anna:
Habe nun eine Quelle gefunden, in der es heißt, dass das Bundesfamilienministerium den Ländern empfiehlt die "Corona-Monate" bei der Berechnung rauszunehmen. Jedoch hört sich das bislang nur nach einer Empfehlung an, umgesetzt/sicher ist das noch nicht. Ich habe es aber dennoch im Update erwähnt, danke 🙂
Biber
26.03.2020, 10:50
Das ist echt bitter 🙁
Maria86
29.03.2020, 08:20
Das dachte ich auch beim Lesen