In der Schwangerschaft wirst du Einiges erleben und mitmachen – mit deinem Körper, deinen Hormonen und Empfindungen, mit deinem Partner, deiner Familie und Freunden. Die Schwangerschaft hat aber nicht nur Auswirkungen auf deinen Körper und dein Privatleben, sondern natürlich auch auf dein Berufsleben, sofern du erwerbstätig bist.
Was regelt das Mutterschutzgesetz?
Da Schwangerschaft oftmals schwer vereinbar mit dem Job ist, gibt es das Mutterschutzgesetz – abgekürzt auch MuSchG genannt. Dieses soll dich während und nach der Schwangerschaft in vielen Bereichen schützen. Es enthält klare Reglungen darüber, welche Arbeiten ihr wie lange und wann ausführen dürft, wie viel Mutterschaftsgeld dir zusteht und vieles mehr.
Nur leider verwirren Gesetzestexte manchmal mehr als, dass sie wirklich aufklären und helfen. Damit du aber dennoch bestens über deine Rechte informiert bist, wollen wir dich hier über die wichtigsten Punkte zum Mutterschutz aufklären – leicht verständlich, ohne verwirrendes Juristen-Deutsch.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Gesetz gilt für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis (hierzu gehört auch Heimarbeit und Selbstständigkeit) stehen.
Was steht im Mutterschutzgesetz?
Zunächst verschaffen wir dir einen kurzen Überblick, welche Themen im MuSchG geregelt sind:
- Beschäftigungsverbot
- Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Mitteilungspflicht
- Freistellung zur Untersuchung
- Erholungsurlaub
- Kündigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
Du siehst, dass wirklich viele Bereiche abgedeckt sind und dich umfänglich schützen sollen – sogar die Gestaltung des Arbeitsplatzes ist geregelt. Schauen wir uns also die einzelnen Verbote und Rechte einmal genauer an.
Was ist ein Beschäftigungsverbot (BV)?
Für Schwangere gibt es bestimmte Beschäftigungsverbote. Diese sollen dich und dein Kind schützen. Das Beschäftigungsverbot unmittelbar vor und nach der Geburt (auch Mutterschaftsurlaub genannt), soll außerdem ermöglichen, dass du dich auf die Geburt vorbereiten kannst und nach der Geburt die entsprechende Zeit mit deinem Baby in Ruhe genießen kannst.
Wie ist die Pflichtzeit des Mutterschutzes?
Du darfst 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr Arbeiten. Du kannst jedoch laut § 3 im MuSchG eine Erklärung ablegen, die es dir ermöglicht, auch in diesen 6 Wochen noch freiwillig weiter zu arbeiten. Diese Erklärung kannst du aber jederzeit widerrufen. Ebenfalls steht dir eine arbeitsfreie Zeit von 8 Wochen nach der Geburt zu.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist um 12 Wochen. Anders als in der Pflichtzeit vor der Entbindung ist es den Müttern in den 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung nicht erlaubt, freiwillig die Arbeit wieder aufzunehmen.
Was ist, wenn mein Kind zu früh kommt?
Sollte sich dein Baby ein wenig zu früh auf den Weg machen, geht dir die freie Zeit nicht verloren. Die Tage die dir vor der Geburt fehlen, werden einfach hinten angehängt.
Kommt dein Kind viel zu früh auf die Welt, spricht man von einer Frühgeburt. Aufgrund des erweiterten Pflegebedarfs, stehen dir bei einer medizinischen Frühgeburt 12 (statt 8) Wochen Mutterschaftsurlaub zu. Natürlich bekommst du zusätzlich die Tage, die du vor der Entbindung nicht nehmen konntet, auch in diesem Fall nach der Geburt dazugerechnet.
Eine medizinische Frühgeburt besteht dann, wenn das Kind weniger als 2.500 Gramm auf die Waage bringt oder bei einer Geburt vor der SSW 37+0.
Diese Pflichtzeit ist wichtig für das Mutterschaftsgeld, erst nach der Pflichtzeit fällst du in den Bereich Elterngeld, solltet ihr Elternzeit nehmen.
Welche Beschäftigungsverbote gibt es im Mutterschutzgesetz noch?
Schwangere dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden. Außerdem sind Arbeiten mit schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Staub, Gasen/Dämpfen, Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Lärm, tabu. Zudem darfst du auch bei folgenden Arbeiten nicht beschäftigt werden:
- Arbeit auf Beförderungsmitteln (Taxi, Kuriere usw.) – nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft
- Körperlich sehr schwerer Arbeit
- Tätigkeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm gehoben werden müssen
- Arbeiten, bei denen ihr euch häufig strecken und beugen, hocken oder bücken müsst (das wird dann euer Frauenarzt entscheiden)
- Arbeiten, bei denen ihr ständig stehen müsst, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet (nach dem fünften Monat der Schwangerschaft)
- Arbeiten, bei denen Geräte und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung bedient werden müssen
- Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr
- dem Schälen von Holz
- Arbeiten bei denen ihr der Gefahr ausgesetzt seid durch die Schwangerschaft an einer Berufskrankheit zu erkranken oder bei denen eine Berufskrankheit die Schwangerschaft oder das Kind beeinträchtigen könnte.
- Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo
- Akkordarbeit
Die Beschäftigungsverbote haben direkt mit euren verschiedenen Arbeitsstellen zu tun. Bäckereifachverkäuferinnen, die den ganzen Tag an der Kasse stehen müssen, arbeiten oftmals ab dem fünften Monat der Schwangerschaft nur noch bis zu 4 Stunden täglich.
Sprich auf jeden Fall mit deinem Chef, oftmals lassen sich diese BV’s umgehen, wenn ihr noch weiter arbeiten möchtet. Es hilft z.B., wenn du einfach in eine entsprechend andere Abteilung versetzt wirst oder dir Möglichkeiten zum hinsetzen und ausruhen gegeben werden.
Was sind individuelle Beschäftigungsverbote?
Wenn ein Arzt für eine Schwangere ganz individuell feststellt, dass die Fortsetzung ihrer Arbeit gesundheitliche oder gar lebensbedrohliche Auswirkungen für sie und ihr Kind hat, so kann er dieser auch ein individuelles BV erteilen.
Das individuelle BV darf jeder approbierte Arzt attestieren (also neben deinem Gynäkologen auch der Hausarzt, Betriebsarzt, Psychologe etc.). Es liegt im Ermessen des behandelnden Arztes zu beurteilen, ob bei Fortsetzung der Arbeit eine Gefahr für Schwangere und Kind besteht. Ein krankhafter Zustand muss noch nicht eingetreten sein.
Es kann also sein, dass er dir ein komplettes BV gibt, oder nur von bestimmten Tätigkeiten befreit, bzw. die Arbeitszeiten verkürzt (bspw. wegen Überlastung). Das BV kann ebenso befristet sein oder gar bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubes andauern. Die Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit kann im Einzelfall schwierig sein, ist aber wichtig, da es entgeltliche Unterschiede gibt.
Beispiele für individuelle BV’s:
- psychische Belastung am Arbeitsplatz, Spannungen zwischen dir und deinen Kollegen / Vorgesetzten
- Übelkeit in Verbindung mit Gerüchen am Arbeitsplatz
- akute nicht behandlungsbedürftige Rückenschmerzen, die sich bei Fortdauer der Beschäftigung verschlimmern
Beispiele für Arbeitsunfähigkeit
- Unstillbares Erbrechen als behandlungsbedürftige Erkrankung
- Schwangerschaftsspezifische Erkrankungen, z. B.:
- Präeklampsie (EPH-Gestose, Spätgestose oder Schwangerschaftsintoxikation)
- Drohender Abort
- Unaufhörliches Erbrechen
- in der Schwangerschaft sich manifestierende Erkrankungen, z. B.:
- Diabetes
- Hypertonie
- Asthma
- Schwangerschaftsunabhängige Erkrankungen, z. B.:
- Virale Infekte
- bakterielle Infekte
Folgende Punkte sind bei der Ausstellung eines BV’s wichtig:
- Es muss noch kein primär krankhafter Zustand vorliegen
- Arbeitgeber oder Betriebsarzt können Arbeitsbedingungen beim attestierenden Arzt erfragen
- Ärztliche Schweigepflicht ist immer zu beachten
- Vorläufige BV’s können auch erteilt werden, wenn eine Gefahr besteht und Klärung bedarf
- Der Anfahrtsweg zur Arbeit stellt i.d.R. keinen Grund für ein BV dar
Entgeltfortzahlung im BV
Wurde dir ein (konkretes/individuelles) Beschäftigungsverbot attestiert, so dürfen für dich keine finanziellen Nachteile entstehen. Du kannst mit einer Entgeltfortzahlung in Höhe von mindestens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft rechnen.
Das gilt auch bei Einbußen durch das Verbot der Nachtarbeit, der Akkord- und der Fließbandarbeit sowie der Heimarbeit. Du hast Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüber deinem Arbeitgeber solange, wie das Beschäftigungsverbot besteht. Weitere Informationen dazu findest du im §11 MuSchuG.
Wie ist die Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit als Schwangere geregelt?
Werdende und stillende Mütter dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht arbeiten. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist verboten, ebenso wie Mehrarbeit.
Was ist eigentlich Mehrarbeit?
Mehrarbeit bedeutet für unter 18 Jährige, wenn sie über 8 Stunden täglich oder mehr als 80 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten. Für Frauen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt eine Arbeitszeit von mehr als 8 1/2 Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in einer Doppelwoche unter Mehrarbeit.
[Info] Auch hier gibt es eine kleine Ausnahme für Frauen in der Gastronomie und Hotellerie: Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. [/info]
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Wie bereits erwähnt, stehen dir Sitzgelegenheiten zu. Das gilt vor allem für Schwangere, die viel oder durchgehend während ihrer Arbeit stehen müssen. Solltest du während deiner Arbeitszeit durchgängig oder viel sitzen, muss dir die Gelegenheit gegeben werden, zwischendurch aufzustehen und dich zu bewegen. Noch genauer ausgeführt ist der Arbeitsplatz im Mutterschutzgesetz, schau einfach in den § 2 MuSchG.
Mitteilungspflicht
Im Gegensatz zu deinen Freunden und Verwandten sollte dein Chef sofort von der Schwangerschaft erfahren. Warum? Um dich zu schützen. Denn nur wenn er von der Schwangerschaft weiß, kann er sich an die entsprechenden Rechte halten bzw. sich darauf vorbereiten.
Außerdem musst du auf Verlangen des Arbeitgebers ein entsprechendes Zeugnis deines Arztes oder deiner Hebamme vorlegen, aus dem der mutmaßliche Entbindungstag hervor geht. Die Kosten für diese Zeugnisse trägt der Arbeitgeber. Durch den errechneten Entbindungstermin weiß er dann schon mal die Pflichtfehlzeiten. Das ist ja auch nur sinnvoll.
Denn möglicherweise muss er für einen Ersatz in dieser Zeit für dich sorgen. Des Weiteren muss dein Arbeitgeber umgehend die Aufsichtsbehörde informieren, die die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes überwachen.
Freistellung zur Untersuchung
Du bist freigestellt für Untersuchungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft. Natürlich ist es deine Pflicht, zu versuchen die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist das nicht möglich, muss dich dein Arbeitgeber -ohne Urlaubs- oder Entgeltausfall- für die Untersuchungen freistellen.
Man glaubt es kaum, aber einige Arbeitgeber murren gerne einmal, wenn es um die Schwangerschaftsuntersuchungen geht. Diese können je nach Umständen und mit Einberechnung der Fahrtzeit nämlich ziemlich lange dauern.
Was ist Erholungsurlaub im Mutterschutz?
Solltest du ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, gilt diese Zeit laut Mutterschutz als Beschäftigungszeit. Die Pflichtzeit, die du zu Hause bleiben musst, wird demnach nicht von deinem eigentlichem Urlaub abgezogen. Das heißt, dein Urlaubsanspruch besteht weiterhin in der Höhe, wie er auch ohne Mutterschutz angefallen wäre.
Gibt es ein Kündigungsverbot im Mutterschutz?
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig. Wichtig hierfür ist, dass die Schwangerschaft gem. § 9 MuschG dem Arbeitgeber bereits bekannt ist.
Du kannst nach einer eventuellen Kündigung die Mitteilung der Schwangerschaft auch unverzüglich nachholen. Seid hierbei aber sehr vorsichtig und schnell. Auch während der Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsverbot, sowohl für Mama als auch für Papa.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Natürlich steht dir auch während des Mutterschaftsurlaubes Geld zu. Dieses erhältst du während der Schutzfrist (also im Normalfall 6 Wochen vor der Entbindung und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) teils von der Krankenkasse und teils vom Arbeitgeber.
Du kannst ungefähr so viel Lohn/Gehalt erwarten, wie du durchschnittlich vorher verdient hast. Wenn du zur Gruppe der Selbständigen oder Arbeitslosen gehörst, gelten andere Regelungen. § 13 und 14 MuSchG regelt alles Wichtige zum Mutterschaftsgeld. Melde dich also bei der Krankenkasse, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen. Oftmals kommt sogar die Krankenkasse auf dich zu, da der Arbeitgeber euch als schwanger gemeldet hat.
Darf ich während der Arbeit stillen?
Um euch und euer Kind am besten zu schützen, gibt es auch für die Stillzeit besondere Rechte. Denn auch, wenn du deinen Beruf direkt weiter ausüben möchtest, möchtest du dein Kind vielleicht doch voll oder teilweise stillen.
- Stillzeit darf weder vor- noch nachgearbeitet werden!
- Dir stehen mindestens 2x täglich 1/2 Stunde zum stillen zu, oder einmal täglich eine Stunde
- Sollte deine Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit bieten, stehen dir sogar bis zu 90 Minuten zu (§ 7 MuSchG nach),
- Die Stillzeit darf auch nicht auf deine eigentliche gesetzliche Ruhepausen angerechnet werden
Muss ich im Vorstellungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin oder sein möchte?
Du hast einen Kinderwunsch, bist vielleicht schon in der konkreten Planung oder vielleicht auch schon schwanger – bewirbst dich aber um einen neuen Job. Was antwortet man also auf die persönlichen Fragen bezüglich der Familienplanung im Vorstellungsgespräch? – Nichts!
Es ist unzulässig von einem Arbeitgeber überhaupt danach zu fragen: Weder ob du verheiratet bist (außer später für die Lohnabrechnung, Steuerklasse etc.) noch ob du einen Kinderwunsch hegst oder schwanger bist. Dieser könnte ansonsten die eventuelle Einstellung von den Antworten abhängig machen – und das verstößt sogar eindeutig gegen das Diskriminierungsverbot. Sollte dennoch danach gefragt werden, darfst du sogar lügen. Du musst zu diesem Zeitpunkt nicht über einen Kinderwunsch aufklären.
Was gilt für mich als Arbeitgeber?
Nachdem wir dir erklärt haben, welche Rechte Schwangere haben, interessiert dich ja vielleicht die andere Seite: Die Seite des Arbeitgebers. Denn neben den oben genannten Rechten einer Schwangeren, gibt es so viel mehr noch zu beachten, wenn du der Arbeitgeber einer Schwangeren bist – darunter z.B. wie der Mutterschutz in der Probezeit oder bei Schülerinnen und Studentinnen geregelt ist. Diese Themen und viele weitere Rechte und Pflichten von Arbeitgebern kannst du bei lexware nachlesen.
Kaddarina
30.04.2022, 07:46
Das ist wirklich ein informativer Artikel! Han ihn schon an viele werdende Mamas weitergeleitet
Susanne Meinbaby-Team
02.05.2022, 08:17
Das freut mich <3
Mar
24.08.2020, 08:50
Vielen Dank für die Tipps.
Was macht man, wenn man ein Jobangebot erhält und kurz darauf das Recht hat in den Mutterschutz zu gehen, ohne einen Tag gearbeitet zu haben?
evafl21
06.07.2020, 08:53
Wie muss man dem Arbeitgeber denn eigentlich die Geburt dann mitteilen? Reicht hier die Info oder wird zwingend eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt? (ggf. muss dann Mutterschaftsgeld korrigiert werden, oder?)
evafl21
04.07.2020, 12:06
Leider ist es bei Vorstellungsgesprächen heute immer noch so, dass da teilweise nach der Familienplanung gefragt wird. Alles schon erlebt …
Kaddarina
25.04.2020, 08:57
Sehr hilfreich, Danke
Paulalankwitz
20.12.2017, 12:57
Danke für die gute und umfangreiche Zusammenfassung des doch recht komplexen Themas.