Befindet ihr euch in einer Notlage? Das heißt, ihr wisst einfach nicht mehr, wie es weitergehen soll? Ihr könnt die Familie nicht mehr ernähren und habt Angst um eure Zukunft? Wenn eure Schwangerschaft eine große Last für euch ist und ihr keinen Ausweg mehr wisst, dann ist es an der Zeit, finanzielle Hilfe zu beantragen. Glücklicherweise gibt es in Deutschland einige Einrichtungen, die werdende Mütter oder Familien finanziell unterstützen. Diese Unterstützung ist ganz und gar abhängig von der Einrichtung und von der finanziellen Lage der Eltern. Pauschal kann man also nicht sagen, wie hoch die Hilfe ausfällt. Aber ganz sicher ist, wer Hilfe braucht, der bekommt auch Hilfe.
Wann wird von einer Notlage ausgegangen?
Von einer Notlage einer werdenden Mutter wird gesprochen, wenn ihre eigenen Einkünfte nicht für den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kindes ausreichend sind. Zudem muss der Tatbestand bestehen, dass andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder auch nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können. In jedem Fall hilft eine Beratung bei einer Hilfsorganisation, um zu klären, welche Hilfe in Anspruch genommen werden können.
Staatliche Leistungen
Besondere finanzielle Hilfe könnt ihr nur beantragen, wenn die staatlichen Leistungen nicht ausreichen. Folgende Ansprüche und Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben:
- Kindergeld
- Mutterschutz
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Sozialgeld
- Einmalige Beihilfen
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in besonderen Lebenslagen – einmalige Beihilfen
Da alle anderen Punkte bekannt sind und auf die Allgemeinheit zutreffen, möchten wir auf diesen Punkt noch mal etwas näher eingehen. Seid ihr schwanger und habt Anspruch auf ALGII, so könnt ihr den schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf beantragen (13. bis letzte Schwangerschaftswoche). Die Höhe beträgt 17% der Regelleistung des ALGII.
Außerdem könnt ihr zusätzlich Gelder für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattungen für das Baby beantragen. Diese einmalige Leistung können auch Schwangere beantragen, die keinen Anspruch auf ALGII haben. Wichtig ist, dass ihr diese einmalige Hilfeleistung VOR den Anschaffungen und so ca 2-3 Monate vor dem Entbindungstermin geltend macht. Überdies müsst ihr den Antrag persönlich bei der ARGE oder beim Sozialamt stellen.
Wie können euch Hilfsorganisationen weiterhelfen?
Krankheit, Todesfall, alleinerziehend, oder einfache Ratlosigkeit und finanzielle Probleme? Es gibt verschiedene Hilfsorganisationen, die euch unterstützen und weiterhelfen. Seid ihr schwanger und habt Geldprobleme, Sorgen oder Existenzängste?
Dann holt euch einen Termin zur Beratung:
Außerdem stehen Frauen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, während der Schwangerschaft besondere Leistungen zu. Zum Beispiel auch Wohngeld, Sozialgeld und der Kinderzuschlag. Eine umfangreiche Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erfahrt ihr beispielsweise in einer der vielen Einrichtungen verschiedener Hilfsorganisationen.
profamilia
Pro familia ist seit 1952 ein gemeinnütziger Verein und berät Familien in den Themen eigenverantwortliche Familienplanung und selbstbestimmte Sexualität. Ihr erfahrt hier Beratung, Information und sexualpädagogische Unterstützung. Dabei finden Menschen jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung und jeder Herkunft hier Hilfe. Ihr habt die Wahl zwischen 180 Beratungsstellen oder einer Online-Beratung.
Die Beratungsstellen helfen euch schon während der Schwangerschaft, beispielsweise bezüglich der Veränderung der rechtlichen und finanziellen Situation vor und nach der Geburt.
Caritas
Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Ihr Ziel ist es, Menschen in Not zu helfen und unterstützen.
Auf der Seite der Caritas könnt ihr nach der nächsten Beratungsstelle in eurer Nähe suchen. Sollte die Entfernung doch zu groß sein, gibt es auch die Möglichkeit, sich zunächst erst einmal online und anonym beraten zu lassen.
Die Berater werden mit euch eure Finanzen durchgehen und erklären, welche Gelder ihr beantragen könnt. Sie werden euch helfen, die Anträge auszufüllen und gegebenenfalls auch die Beantragung von Stiftungsmitteln mit euch durchgehen.
Diakonie
Die Diakonie ist das evangelische Pendant zur Caritas. Somit beschreibt sie sich selbst als sozialer Dienst der evangelischen Kirche. Die Diakonie setzt sich ebenfalls für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen und auf Hilfe angewiesen sind.
Es gibt in Deutschland 280 Schwangerschaftsberatungsstellen. Hier erfahrt ihr Hilfe bei sämtlichen Fragen und Unterstützung bei Themen rund um die Geburt, Verhütung, Familienplanung, Adoption und das Leben mit dem Baby.
Auch hier bekommt ihr bei finanziellen Problemen umfassende Hilfe.
wellcome
wellcome ist ein Sozialunternehmen, das Angebote für Familien entwickelt (unter anderem Nachbarschaftshilfe etc.). wellcome ist in 14 Bundesländern mit 249 Teams vertreten.
Hauptangebot der wellcome ist die Unterstützung im „Abenteuer Elternsein“, hierzu zählt die Schaffung der Möglichkeit, nach der Geburt Unterstützung von Ehrenamtlichen aus der Nachbarschaft zu bekommen. Aber wellcome möchte auch das Abenteuer Familie durch Engpässe führen. Hier sollt ihr als Familie schnelle, unbürokratische Hilfe bekommen und gut beraten und begleitet werden. Hinzu kommt, dass wellcome im Jahr 2013 das Angebot der PATENSCHAFTEN FÜR FAMILIEN IN NOT ins Leben gerufen hat. Ziel ist es, in Not geratene Familien übergangsweise für ein Jahr finanziell zu unterstützen.
AWO
Die AWO ist ein Wohlfahrtsverband und gehört auch zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland.
Die Arbeiterwohlfahrt berät euch in ihren Beratungsstellen auch gern bezüglich Schwangerschaft und Familie.
DRK
Das Deutsche Rote Kreuz wurde 1863 in Baden-Württemberg gegründet. Die Idee, Menschen in Not zu helfen, ging allerdings auf den Schweizer Henry Dunant zurück. Beim Helfen sollen Herkunft, Hautfarbe und Religion keine Rolle spielen.
Auch beim DRK gibt es eine Schwangerenberatung. Dort erfahrt ihr auch Beratung nach der Geburt und Unterstützung beim Geltendmachen gesetzlicher finanzieller und sozialer Hilfeleistungen.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine wirklich tolle Sache. Der Stifter stellt sein Vermögen zur Verfügung, um eine Stiftung mit einem Zweck aufzubauen. Dieses Geld soll als Kapital der Stiftung erhalten bleiben und die Beschaffung von mehr Geld möglich machen. Die Erträge dienen dann dem gemeinnützigen Zweck. Eine Stiftung ist in der Regel für einen unbeschränkten Zeitraum gedacht.
Wenn die Sozialleistungen des Staates für eine Familie zum Beispiel nicht ausreichen, können Beihilfen verschiedener Stiftungen oder Hilfsfonds beantragt werden. Die Beihilfen werden einkommensabhängig oder in besonders schwierigen Lebenslagen gewährt. Die Antragstellung bei der jeweiligen passenden Stiftung übernimmt die Hilfsorganisation. Stiftungen gibt es für verschiedene Bereiche. Zum Thema Familien und Kinder können unterschiedliche Stiftungen helfen.
- Bundesstiftung Mutter & Kind
- verschiedene Länderstiftungen zum Beispiel Familien in Not, oder Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
- Beihilfen der Hilfsfonds von Gemeinden und Kreisen (nur in einigen Gemeinden und Kreisen)
- Kirchliche Stiftungen geben finanzielle Unterstützung aus kirchlichen Fonds.
Folgend möchten wir die Bundesstiftung Mutter & Kind im Einzelnen etwas genauer vorstellen.
Bundesstiftung Mutter & Kind
Im Jahr 1984 wurde die „Bundesstiftung Mutter & Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gegründet. Das Ziel: Schwangere Frauen, die in eine Notlage geraten sind, finanziell unterstützen und so zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Dabei unterstützt die Stiftung beispielsweise in finanzieller Hinsicht bei der Erstausstattung für das Kind, bei der Weiterführung des Haushalts, bei Wohnung sowie Einrichtung und auch bei der Betreuung des Kleinkindes.
Die Mittel der Stiftung
Entsprechend den Vorschriften des Stiftungserrichtungsgesetzes handelt es sich bei der „Bundesstiftung Mutter & Kind“ um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Damit untersteht sie der Rechtsaufsicht des „Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“. Für ihre Arbeit erhält die Stiftung pro Jahr mindestens 92 Millionen Euro, die ihr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag richtet sich nach einem Bevölkerungsschlüssel und wird an Zuwendungsempfänger in den einzelnen Bundesländern vergeben. Dabei handelt es sich entweder um Landesstiftungen oder um Einrichtungen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind.
Voraussetzungen für den Erhalt von Stifungsmitteln
Um Leistungen aus den Mitteln der „Bundesstiftung Mutter & Kind“ erhalten zu können, muss die werdende Mutter folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Deutschland
- Es liegt eine Notlage bei der werdenden Mutter vor
- Der Antrag auf Mittel aus der Stiftung wird vor der Entbindung bei einer entsprechenden Schwangerenberatungsstelle im jeweiligen Bundesland des Wohnsitzes der schwangeren Frau gestellt
- Eine Hilfe ist anderweitig nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend
Mittel, die durch die „Bundesstiftung Mutter & Kind“ gewährt werden, dürfen nicht gepfändet werden. Auch eine Anrechnung auf mögliche Sozialleistungen darf seitens des jeweiligen Leistungsträgers nicht erfolgen.
Die Leistungen werden von der Bundesstiftung in den meisten Fällen nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt, außerdem gibt es darauf keinerlei rechtlichen Anspruch.
Beantragung und Bewilligung der Stiftungsmittel
Wer Mittel aus der „Bundesstiftung Mutter & Kind“ beantragen möchte, muss den Antrag über die vor Ort tätigen Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen. Dabei ist ein persönlicher Kontakt mit der entsprechenden Beratungsstellung unumgänglich. Bitte beachtet, dass ihr den Antrag auf Stiftungsmittel nicht per E-Mail oder auf dem Postweg stellen könnt.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind bezahlt zum Beispiel ergänzende Hilfen bis maximal 300 Euro. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt sie auch die Kosten einer Babyerstausstattung in Höhe von bis zu 1.200 Euro.
Aktiver Kinderschutz dank früher Hilfe
Durch finanzielle Zuschüsse werden schwangere Frauen, die in eine Notlage geraten sind, von der „Bundesstiftung Mutter & Kind“ unterstützt. Die Stiftungsmittel stellen dabei einen entscheidenden Beitrag zum aktiven Kinderschutz dar. Schon vor der Geburt können sich Frauen individuell zu möglichen Hilfen beraten lassen. Auch nach der Geburt könnt ihr eine „Nachbetreuung“ durch die Beratungsstellen in Anspruch nehmen.
Durch die Leistungen der „Bundesstiftung Mutter & Kind“ wird eine Brücke zur Kinder- und Jugendhilfe gebaut, auch wenn die Bundesstiftung keinem „staatlichen Schutzauftrag zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen“ verpflichtet ist.
Gast
17.02.2020, 08:23
Hallo Juliane, vielleicht hast du ja einen Ratschlag für mich. Am Samstag habe ich erfahren das ich schwanger bin, nun ist es allerdings so das mein Partner dieses Kind ungerne bekommen will aber nicht weil er generell keines will sondern eher weil wir beide in finanziellen Problemen stecken und auch die Wohnungssuche mit zwei hunden nicht das leichteste ist. Ich weiß das er nicht unrecht hat aber es fällt mir schwer das zu akzeptieren..
Weißt du vielleicht von Möglichkeiten bzw Hilfen?
Liebe Grüße
Franzi