Wenn eine Beziehung zerbricht, ist es besonders wichtig, dies nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Das Ende einer Beziehung heißt nicht automatisch, dass das Kind einen Elternteil verliert. Oftmals ist es sogar genau das Gegenteil: Das Kind bekommt ein „Elternteil“ dazu – nämlich einen Stiefvater und/oder eine Stiefmutter. Doch wenn neue Partner ins Spiel kommen, kann es natürlich auch oftmals kompliziert werden. Denn auch die neuen Partner wollen sich irgendwie mit dem Kind verbunden fühlen und sich einbringen. Viele sind der Meinung, dass auch mit der Hochzeit, Rechte und Pflichten für das Stiefkind auf einen selbst übergehen. Aber was genau darf die Stiefmutter oder der Stiefvater? Wir klären auf!
Was sind Stiefeltern eigentlich?
Als Stiefelternteil, also Stiefmutter oder Stiefvater, bezeichnet man den neuen Partner eines leiblichen Elternteils. Zum Stiefelternteil wird man durch die Heirat mit einem der beiden Parteien. Heiratet also die leibliche Mutter eines Kindes neu, so wird ihr neuer Ehepartner zum Stiefvater. Heiratet der leibliche Vater eines Kindes neu, bekommt das Kind eine Stiefmutter. Das Gleiche gilt im übrigen bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Sorgerecht für die Stiefeltern?
Nein, auch als Stiefelternteil habt ihr im allgemeinen keinen Anspruch auf das Sorgerecht eures Stiefkindes. Auch dann nicht, wenn euer Partner das alleinige Sorgerecht besitzt und es jetzt lieber mit euch „teilen“ möchte, anstatt mit dem anderen leiblichen Elternteil. Das funktioniert nicht. Auch wenn es euer Stiefkind ist, ihr werdet nicht auf einmal zum leiblichen Elternteil, und habt daher keinerlei „rechtlichen“ Anspruch. Ihr habt also weder Erziehungs- noch das Sorgerecht. Dennoch solltet ihr natürlich euren Partner unterstützen und euch versuchen liebevoll mit einzubringen.
Rechte der Stiefeltern
Dass ihr keinen rechtlichen Anspruch habt, heißt natürlich nicht, dass ihr gar keine Rechte (und Pflichten) im Alltag habt. Denn vor allem wenn das Kind bei euch im Haushalt lebt, gibt es einiges zu regeln. Besitzt euer Partner das alleinige Sorgerecht für das Stiefkind, hat er die Möglichkeit, euch zumindest das „kleine Sorgerecht“ gem. § 1687b BGB zu übertragen.
„Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.“
Uff, dieses „Juradeutsch“ ist manchmal gar nicht so einfach zu verstehen, oder? „Übersetzt“ heißt es, dass das Stiefelternteil auch einfache Entscheidungen des täglichen Lebens mitentscheiden kann. Es ist wie eine kleine Vollmacht.
Welche Situationen und Entscheidungen gehören zum täglichen Leben?
Hierzu gehören:
- einfache medizinische Versorgung
- Freizeitgestaltung – etwas mit den Kindern unternehmen
- Schulalltag
- Taschengeld
Mit dem kleinen Sorgerecht dürft ihr euch ganz offiziell in diese Angelegenheiten „einmischen“. Größere Entscheidungen beinhaltet das Sorgerecht allerdings nicht. Hierzu gehören:
- Impfungen
- Operationen und größere medizinische Eingriffe
- Anmeldung zu Schulen, Sportvereinen oder dem Kindergarten
Achtung: Bei lebensbedrohlichen Notsituationen könnt ihr sogar einer Notoperation mit dem kleinen Sorgerecht zustimmen. Natürlich wird der leibliche Elternteil informiert, aber bei einem Unfall zählt einfach jede Minute.
Aufenthaltsbestimmung
Euer Stiefkind lebt mit euch über Jahre im selben Haushalt, ihr kümmert euch mit um seine Schulaufgaben, fahrt es zum Sport etc. Das Familienleben spielt sich bei euch ab. Jetzt passiert eurem Partner etwas, was passiert mit eurem Stiefkind? Das Sorgerecht habt ihr schließlich nicht und fällt eigentlich automatisch an das verbleibende Elternteil. Durch eine Verbleibensordnung, die ihr vielleicht gerichtlich erwerben könnt, kann euer Stiefkind jedoch bei euch bleiben. Diese Anordnung ist meistens befristet, da es auf Dauer natürlich zu seinem leiblichen Elternteil soll. Aber es gibt euch und dem Kind die Möglichkeit sich langsam an die neue Situation zu gewöhnen.
Besuchsrecht trotz fehlenden Umgangsrecht
Tatsächlich steht dir als Stiefelternteil in gewissen Fällen ein Besuchsrecht zu. Wenn ihr über einen längeren Zeitraum mit eurem Stiefkind zusammen gelebt habt, könnt ihr, wenn es dem Wohl des Kindes dient, bei einer Trennung dennoch ein regelmäßiges Besuchsrecht einfordern.
Finanzielle Pflichten
Kurz und knapp gesagt: Als Stiefelternteil habt ihr keinerlei finanzielle Pflichten gegenüber eurem Sitefkind. Somit können von euch auch keine Unterhaltszahlungen gefordert werden.
Beispiele:
Wenn man als Frau also z. B. einen Mann heiratet, der theoretisch Unterhalt für ein Kind bezahlen müsste, dies aber nicht kann, weil sein Einkommen zu niedrig ist, wird man als neuer Ehepartner nicht zur Zahlung gebeten. Das Einkommen des neuen Ehepartners bleibt von jeglichen Forderungen unberührt. Andersherum: Wenn man als Frau Unterhalt von dem leiblichen Vater des Kindes erhält, fällt dieser nicht plötzlich weg, weil man neu heiratet. Euer neue Ehepartner ist nicht für finanzielle Leistungen „zuständig“. Der leibliche Vater muss also weiterhin Unterhalt bezahlen – ganz egal, wie viel der neue Ehepartner verdient. Desweiteren haben eure Stiefkinder kein Erbrecht. Stiefkinder fallen nicht in die gesetzliche Erbfolge und sind daher ohne Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen.
Tipp: Natürlich sollten die Stiefelternteile, wenn möglich, seinem oder ihrem Partner auch geldlich bei einem vorhandenen Kind unter die Arme greifen, wenn es diesem alleine nicht möglich ist.
Ihr seht also: Auch wenn ihr logischerweise nicht die gleichen Ansprüche wie die leiblichen Eltern habt, so habt ihr dennoch einige Rechte als Stiefelternteil – vor allem, wenn ihr mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Und das ist auch gut so. Denn auch eine Patchwork-Familie ist eine tolle Familie!
Auch wissenswert: Was beinhaltet eigentlich das Sorgerecht und was hat es mit dem Namensrecht auf sich? Was ist z. B. wenn ich möchte, dass mein Kind den Nachnamen meines neuen Ehemannes trägt? Ist das möglich? findet es heraus in unseren passenden Ratgebern!
Kaddarina
11.09.2020, 08:37
Betrifft uns nicht, trozdem sehr interessant
Gast
02.06.2018, 20:31
Als neuer Ehepartner muss ich sehr wohl Unterhalt zahlen, wenn mein Partner nicht den vollen Unterhalt zahlen kann. Nur zahle ich keinen Unterhalt an die Kinder, sondern Ehegatten-Unterhalt an meinen Partner, damit er vollen Unterhalt bezahlen kann 🙁
daheba
10.02.2018, 08:37
Gut zu wissen ??